FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Grundsteuer

Grundsteuerreform

 

Neue Entwicklungen und interessante Themen zur Grundsteuerreform finden Sie hier:

 

 

Zielgruppenorientierte Informationen und Hilfen zur Erstellung der Feststellungserklärung:

 

Wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung noch abgeben müssen, können Sie dies weiterhin über ELSTER erledigen.

 

Wie Sie nun reagieren sollten, finden Sie unter "Schätzung von Grundsteuerwerten".

Ihr Einspruch wird schnellstmöglich bearbeitet. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Rückmeldung Ihres Finanzamts oder einen geänderten Bescheid. 

Eine Bestätigung über den Eingang Ihres Einspruchs erteilt Ihr Finanzamt in der Regel nicht. 

Tipp: Wenn Sie Ihren Einspruch über ELSTER eingereicht haben, erhalten Sie automatisch eine Versandbestätigung.

Der Hebesatz ist ein Faktor zur Berechnung der Grundsteuer und wird von der Kommune festgelegt. 

Auf den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag wendet die Kommune ihren Hebesatz an und berechnet so die Grundsteuer.

Weitere Informationen zum Grundsteuerhebesatz finden Sie auf unseren Internetseiten.